Trete ich wirklich alle Rechte an Talpa ab, wenn ich da was als Besucher unterschreibe?

Um die Antwort vorwegzunehmen: „Ziemlich viele“!

Jeder Mensch hat Grundrechte, die im Grundgesetz verankert sind. Diese beinhalten, sowohl das Recht auf körperliche Unversehrtheit als auch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Doch wie sieht das aus, wenn mir eine Produktionsfirma einen Wisch dahinlegt, den ich als Besucher unterschreiben soll, indem drinnen steht, dass mir böse Schadensersatzforderungen drohen, wenn ich irgendwo, irgendwie etwas Falsches sage?

Man erinnere sich daran, dass ein derartiger Wisch schon im Internet veröffentlicht wurde. Man spricht sozusagen hier zum einen von einer Verzichtserklärung bzw. Abtretungserklärung, in der man Talpa sämtliche Ton- und Bildrechte übertragt, die es dann Talpa ermöglichen, das Gesagte zu „manipulieren“/aufzuzeichnen/zu speichern und auch auf Sendung zu bringen.

Das ist klar, weil man sonst ja Leute nicht einfach so auf der Strasse filmen und fotografieren darf und dieser Wisch gestattet es Talpa eben innerhalb ihrer Grenzen Gäste aufzunehmen und das Material zu benutzen – das Ganze wäre dann eine Teilabtretung des „Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung„.

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

EMRK Art. 8 Abs. 1
Diese Möglichkeit eröffnet die s.g. Privatautonomie (jeder kann grundsätzlich mit seinen Rechten machen was er/sie will).

Doch kann ein Blatt Papier mit einem Firmenlogo und vielen Drohungen, einem wirklich Ärger einbringen, wenn man etwas falsches sagt?

Der Jurist würde nun sagen „Kommt drauf an!“ – Die Antwort klingt dumm, entspricht aber der Wahrheit 😉

Sofern die Aussagen rufschädigend, diffamierend, abwertend oder sonstwie zum Nachteile von Talpa sind, kann Talpa tatsächlich Schadensersatz/Schmerzensgeld, da meist auch ein Schaden vorliegt (Ruf etc.).

Doch wie sieht das aus, wenn die Besucher die Pioniere etwas fragen, bitten, oder sonst wie ihre Meinung mitteilen. Zum Beispiel den Pios mitteilen, dass sie nach draußen keinen guten Eindruck hinterlassen (Tatsachenbehauptung) oder sie – wie heute Nachmittag – bitten, mitzukommen und durch das Tor zu gehen (Meinungsäußerung). Wäre das nicht auch schädlich für Talpa, weil dann ein Pionier fehlt und somit die Quoten einen Sturzflug machen? – Die Antwort lautet „Ja und Nein“. Eigene Meinung und Ansichten, sofern sie nicht direkt gegen Talpa gerichtet sind, sind von der Erklärung nicht direkt erfasst und lösen auch keine Schadensersatzforderungen aus.

Trotz der Meinung, die Kalles Freunde heute vor ihm geäußert haben, und durchaus einen Anstoss für die Entscheidung gewesen sein könnte, die Pios zu verlassen, drohen ihnen keine Schadensersatzforderungen, da Kalle eine eigenständige Entscheidung getroffen hat, die als alleinige Ursache anzusehen ist.

Der Schaden der hier in Quotenverlust und in Werbemindereinnahmen zu sehen ist, beruht zwar auf Kalles entscheidung, diese (die Entscheidung) aber ist ihm vertragsgemäß zugestanden.

Wer aber als Besucher unwahre Tatsachen von ausserhalb mitbringt, die Talpa schädigen, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Kurzum: Wer sich entscheidet nach KW zu fahren, um die Pios zu besuchen, der sollte nach dem Unterschreiben, am besten die Klappe halten – Basta!

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